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Bauwerksbuch, ON B1300 - Der Weg aus der Haftung 

Zum Thema Bauwerksbuch haben wir uns in erster Linie mit den Haftungsfragen aus zivil- und strafrechtlicher Sicht und dem damit verbundenen Schadenersatz auseinander gesetzt. Die zentrale Frage die wir uns dabei gestellt haben, war es, den Hauseigentümer, den Hausverwalter und uns in dieser Verantwortung bestmöglichst abzusichern. 

Judikatur

Nach ständiger Judikatur sind Hauseigentümer „verpflichtet“, bestehende Gebäude unter anderem im Zuge, der sie treffenden Verkehrssicherungspflicht, regelmäßig überprüfen zu lassen und Maßnahmen zur notwendigen Gefahrenabwehr zu treffen. 

Dies entspricht auch der Auffassung des obersten Gerichtshofes, siehe dazu die Entscheidung OGH, 1 Ob 39/08d.

„Dabei kann den Hauseigentümer eine einmal erteilte Benützungsbewilligung nicht für allemal entschuldigen, sondern hat er die bauliche Sicherheit laufend zu überprüfen und die Baulichkeiten dem Ergebnis der Kontrolle entsprechend einwandfrei instand zu setzen und ganz allgemein, den für die körperliche Sicherheit der Gäste – bzw. Bewohner – maßgeblichen, nach einschlägigen Gesetzen und anderen Vorschriften, aber auch nach dem jeweiligen Stand der Technik geltenden Mindeststandard durch ihm zumutbare Verbesserungsarbeiten einzuhalten.Dieser Mindeststandard ist herzustellen, sofern die Vorschriften die Sicherheitsanforderungen verschärfen.“

Aufgrund des Inkrafttretens der ÖNORM B1300 – „Objektsicherheitsprüfung für Wohngebäude“ wurde dieses Bewusstsein verstärkt 
und wird wohl bei einer Strafbemessung berücksichtigt werden.

  • Technische Objektsicherheit

  • Gefahrenvermeidung und Brandschutz

  • Elektrotechnik

  • Gesundheits- und Umweltschutz

  • Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren

Sie haben Fragen, dann kommen Sie zu unserer Veranstaltung am 18.Mai.2017 ins Palais Coburg oder vereinbaren Sie einen Termin in unserem Büro unter office@archinoa.at

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