Arch. DI Johann Kaiser MA, MBA, MSc
Seit ich 19Jahre alt bin, also seit 1989 gehören Architektur und Immobilie zu meinem täglichen Sprachgebrauch. Vom Architekturverständnis ausgehend, erweiterte sich meine Arbeit und Wissen zunehmend um den gesamten Bereich der Immobilienwirtschaft. Fortbildung war eine logische Konsequenz meines beruflichen Handelns und die Wissenschaft ein permanenter Begleiter.
In einem komplexen Arbeitsumfeld mein gesamtes Wissen und die notwendige Erfahrung einzubringen, stellt für mich somit die ideale Herausforderung dar um mich beruflich zu entfalten.

Ausbildung
Architekturstudium - Technische Universität Wien
MA Immobilienwirtschaft
und Liegenschaftsmanagement - FH Wien
MBA Facility Management - Technische Universität Wien
Msc Immobilienmanagement
und Bewertung - Technische Universität Wien
Ziviltechniker Prüfung - Architektenkammer
staatlich geprüfter und
beeideter Sachverständige - Handelsgericht Wien
staatlich konzessionierter
Immobilientreuhänder - Wirtschaftskammer
Berufserfahrung
1989 - 2009 Arch. DI Herbert Bohrn ZT GmbH
1997- 2007 wissenschaftliche Mitarbeit am Zentrum für
Informations - und Facility Managment an der
TU Wien
2009 - 2017 Geschäftsführer ARCHINOA - Johann Kaiser e.U.
2017 Gründung der ARCHINOA ZT GmbH
2025 Liquidation ARCHINOA ZT GmbH
Fortführung durch Johann Kaiser e.U.
2025 Redukton auf das Thema
Bauwerksbuch und ON B1300
Dozententätigkeit
Donau Universität Krems (SAP RE) - ehemalig
TU Wien (Facility Management) - ehemalig
WIFI Wien (Facility Management) - laufend
Vorträge
2003 - Die Fassade der Zukunft
2008 - Der Architekt im Wandel
2016 - Bauwerksbuch
Publications
2005 - Energieausweis Klarheit, Wahrheit, Schein
2008 - Der Architekt im Wandel
2009 - Der Weg aus der Krise, Pensionscontracting
2009 - Energieausweis - Tickende Zeitbomben
2011 - Stadterneuerung ein Verbrechen?
Rückzug aus dem Fachbereich Architektur
Nach über 35 Jahren engagierter Tätigkeit in der Planung habe ich mich entschlossen, mich aus dem Fachbereich Architektur zurückzuziehen.
Ausschlaggebend dafür sind zunehmend nicht mehr nachvollziehbare Rahmenbedingungen im behördlichen Umfeld – insbesondere im Zusammenspiel mit den Magistratsabteilungen MA 37, MA 19 und KSB sowie weiteren involvierten Stellen.
Ungeachtet der Tatsache, dass manche gesetzlichen Grundlagen dringend einer fachlich fundierten Überprüfung bedürfen, ist festzuhalten, dass sich die Bauordnung für Wien primär an Neubauten orientiert, während sich unsere planerische Praxis in Wien fast ausschließlich mit Bestandsobjekten befasst. Die jüngsten Verschärfungen im Abbruchrecht unterstreichen diese Diskrepanz zusätzlich.
Die Rolle als ständiger Vermittler zwischen den berechtigten Interessen unserer Bauherren und einer zunehmend willkürlichen sowie vielfach unnachvollziehbaren Auslegung des Baurechts durch die Behörden ist eine Aufgabe geworden, die ich nicht mehr tragen möchte.
„Wenn politische Zielsetzungen – wie etwa die stadtplanerisch gewollte Nachverdichtung – von den zuständigen Behörden selbst verhindert werden und ein Bauwerber dadurch in den wirtschaftlichen Ruin getrieben wird, weil er das rechtlich zugesicherte und von der Stadt Wien selbst intendierte Entwicklungspotenzial seiner Liegenschaft aufgrund willkürlicher Entscheidungen nicht nutzen kann, dann sind für mich Grenzen überschritten.
Alle Beteiligten wissen um diese Missstände schon seit Jahren und es wird immer schlimmer!
Selbstverständlich ist es auch von erheblicher Bedeutung, dass diese willkürliche Auslegung nicht nur dazu führt, dass unser Honorar in einzelnen Fällen auf ein Niveau unter jenem eines Billiglohnarbeiters gedrückt wird, sondern viel gravierender ist, dass sie auch unseren Auftraggebern immense Mehrkosten verursacht und Wohnen zunehmend unleistbar wird – und das nicht etwa wegen mangelnder Bauleistung oder fehlender Fachkompetenz, sondern aufgrund bürokratischer Hürden, praxisferner Vorschriften und kostspieliger Verzögerungen.
Gegen die Willkür vorzugehen bedeutet sich und seinen Auftraggeber nachhaltig zu schädigen.
Die immer wieder gebetsmühlenartig vorgetragenen Versprechen der Politik zum Bürokratieabbau kann ich beim besten Willen nicht mehr hören – sie verhallen folgenlos im Verwaltungsdickicht - Im Gegenteil: Die Regelungsdichte nimmt weiter zu – auf Kosten der Praktikabilität, der Planungs- und Finanzierungsicherheit und letztlich auch der Leistbarkeit für Bürger und Bauherren.
„Mein Rückzug ist daher kein Ausdruck von Resignation gegenüber den baulichen oder arhitektonischen Herausforderungen, sondern vielmehr eine Konsequenz der tiefgreifenden Belastung, die mit der ständigen Vermittlerrolle verbunden ist – eine Belastung, die mein dafür notwendiges empathisches Empfinden als Architekt so stark beansprucht hat, dass sie meine Persönlichkeit spürbar verändert hat.“
Ich und meine Mitarbeiter werden aber selbstverständlich alle laufenden Planungsaufträge ordnungsgemäß abschließen und unsere bestehenden Baustellen weiterhin fachlich begleiten. Neue Planungsaufträge nehmen wir jedoch nicht mehr an.
Ich danke allen Auftraggeberinnen und Auftraggebern, Kolleginnen und Kollegen sowie allen ausführenden Unternehmen für das langjährige Vertrauen und die stets partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Ich habe zwischenzeitlich wirklich viele Anfragen bekommen, die Planungen fortzusetzen bzw. weiter zu betreuen, sodass ich mich dazu entschlossen habe, dies mit meinem Team auch zu tun. Wir werden jedoch ausschließlich über Partnerbüros einreichen!
Zukünftige Ausrichtung – Bauwerksbuch gemäß § 128 BO für Wien & ON B 1300
Auf Basis meiner jahrzehntelangen Erfahrung und meiner tief verankerten Rolle als Sachverständiger werde ich mich künftig wieder persönlich haftend – mit meinem Namen und meinem Beruf als Architekt Johann Kaiser – um Ihre Anliegen kümmern.
Angesichts der neuen gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung und Einreichung von Bauwerksbüchern bis spätestens 31. Dezember 2027 (zunächst für Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden), konzentriere ich mich in den kommenden Jahren ausschließlich auf:
-
die Erstellung des Bauwerksbuchs gemäß § 128 der Wiener Bauordnung sowie
-
die Prüfberichte nach ÖNORM B 1300.
Aufbauend auf unserer Grundlagenarbeit aus dem Jahr 2017 zum Thema Bauwerksbuch, haben wir unser umfangreiches Know-how mit modernsten Technologien – von Künstlicher Intelligenz bis zur digitalen Prozessintegration – verbunden und sämtliche Abläufe standardisiert. So können wir Ihnen bei der Umsetzung eine effiziente, strukturierte und fachlich fundierte Lösung bieten.
Unsere langjährige Erfahrung von hunderten Bestandsaufnahmen, Vermessungen, Bauaktdigitalisierungen sowie hunderten Konsensrichtigstellung bildet dabei das Fundament, mit dem wir Ihnen auf all Ihre Fragen kompetente und praxisorientierte, allem voran Geld sparende Antworten liefern können.
In diesem Bereich stehe ich Ihnen künftig mit voller Kraft und persönlichem Engagement als Ihr direkter und verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
