Mieterinformation Mauerwerkspürfung/Vermessung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wenn Sie sich auf dieser Seite befinden, wurden Sie von der Hausverwaltung verständigt, dass wir bei Ihnen Mauerwerksuntersuchungen bzw. Vermessungsarbeiten durchführen.
Um Sie so gering als möglich für die notwendigen Arbeiten zu beanspruchen, haben wir die dazu erforderlichen Abläufe bestmöglich organisiert und und einen straffen Zeitplan ausgearbeitet. Es war uns dabei wichtig, dass Sie möglichst wenig anwesend sein müssen und Ihr Zeitfenster nicht klassisch von 8 bis 12 Uhr geht und Sie dadurch lange blockiert. Aus diesem Grund bitten wir Sie aber auch zu verstehe, dass sich die angegebenen Zeiten etwas verschieben kann.
Ablauf: Wenn bei Ihnen eine Mauerwerksprüfung durchgeführt wird, kommt die Baufirma ca. 10 Minuten vor dem geplanten Termin und schlägt den Putz in der Größe von 40x40 cm bis zum Ziegel ab.
Dabei hat die Baufirma am Boden einen Karton zu unterlegen der Ihren Boden schützt.
Nach der rund 20 minütigen Mauerwerksuntersuchung durch den Statiker, verputzt die Baufirma die offene Stelle wieder und reinigt die Baustelle. Während dieser Zeit wird ein Vermessungstechniker meines Büros Ihre Wohnung vermessen.
Die Baufirma gibt Ihnen dann Termine für die weiteren notwendigen Arbeiten bekannt.
Sollten Sie zu diesen Terminen nicht können, können Sie gerne einen Individualtermin mit der Baufirma vereinbaren, jedoch sind die dadurch zusätzlich anfallenden Anfahrtskosten von Ihnen direkt an die Baufirma zu bezahlen. Die weiteren Termine sind für
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Feinputz und Spachteln
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Ausmalen
Der Maler wird dabei versuchen den Farbton Ihrer Wand so gut als möglich zu treffen, was aber in der Praxis nie 100%-ig gelingen wird. Dadurch ergeben sich an der Wand leichte Farbunterschiede zwischen der alten und neuen Stelle und es kommt immer wieder zu Unklarheiten darüber, welche Wandfläche der Maler nun ausmalen muss bzw. was zumutbar ist.
Wir haben zu Ihrer Information nachstehenden Artikel herausgesucht, der Ihnen die gesetzlichen Grundlagen leicht verständlich zusammenfassen soll. http://helpv2.orf.at/stories/1695335/index.html
Ungeachtet dieser Regelung, ist der Maler aber von der Hausverwaltung bzw. der Hauseigentümerschaft dazu angehalten, sich nach den örtlichen Gegebenheiten zu orientieren und etwa die Fläche von Türzarge bis zur Mauerecke in der Höhe bis zur Oberkannte Türzarge auszumalen. Wir ersuchen zu verstehen, dass der Maler nicht höher malen kann, als es für Ihn ohne technische Hilfsmittel wie Leiter etc. möglich ist.
Sollten Sie die Gelegenheit gleich nutzen und eine größere Fläche oder einen ganzen Raum auszumalen, so können Sie dies mit der Baufirma auf Ihre Kosten genauso selbst vereinbaren wie einen individuellen Termin.
ARCHINOA ZT GMBH, 1010 Weihburggasse 22