Informationsschreiben für Mieter zur Vermessung und statischen Befundaufnahme
[Datum]
Bestandsaufnahmen
[Adresse der Liegenschaft einfügen]
[Anrede]
Zur Feststellung etwaiger Schäden und Mängel des Hauses [und um die Räumlichkeiten mit dem baubehördlichen Bestand vergleichen zu können,] ist eine Bestandaufnahme aller Geschoße erforderlich.
Bei dieser, werden vor allem neben den Wandstärken im Zusammenhang der statischen Sicherheit auch eventuelle Ein- und Umbauten erfasst. Dies dient nicht nur der grundsätzlichen Substanzerhaltung des Hauses, sondern dient auch Ihrer persönlichen Sicherheit zur Abwendung von Gefahren. Aus diesem Anlass ist daher gem. §8 Abs.2 MRG bzw. §1098 ABGB der Zutritt zu Ihrem Mietobjekt notwendig.
Die Vermessungsarbeiten werden von der Firma Archinoa ZT GmbH durchgeführt und finden am
[Datum eintragen] statt.
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Die ungefähre Uhrzeit der Begehung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Terminplan.
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Es ist erforderlich, dass Sie 30 min. vor dem geplanten Termin bis 30 min. nach dem geplanten Termin anwesend sind.
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Da zu diesem Termin mehrere Ziviltechnikerbüros Vermessungstechniker, Statiker und Geotechniker im Haus sind, ist der Termin unbedingt einzuhalten.
Kosten für eine neuerliche Anfahrt müssen dem Verursacher verrechnet werden!!
Um Ihre Anwesenheit auf ein Minimum beschränken zu können, wurde hierfür der beigefügte Terminplan ausgearbeitet und möglich eng gefasst. Wir ersuchen um Verständnis, dass sich Ihr Zeitfenster auch um 15 bis 30 Minuten verschieben kann.
Mauerwerksprüfung
In einigen Tops sind zusätzlich Mauerwerksuntersuchungen notwendig, siehe beiliegende Liste und Plan.
Dafür muss der Verputz auf eine Fläche von ca. 40x40 cm von der Wand abgeschlagen werden. Das Verschließen der Öffnungen kann gleich nach der Mauerwerksuntersuchung erfolgen, die weiteren notwendigen Schritte und Malerarbeiten werden Ihnen von der Baufirma mitgeteilt.
Informationen zur Wiederherstellungsarbeiten finden Sie unter www.archinoa.at/mwk-mieter-info
Da es sich bei den geplanten Terminen um gesetzlich geregelte Interessen der Hauseigentümerschaft handelt, ist für die Zugänglichkeit Ihres Mietobjektes Sorge zu tragen. Sollten Sie zum angegebenen Zeitpunkt nicht anwesend sein können, ersuchen wir Sie eine entsprechende Vertrauensperson zu organisieren, welche den Zutritt gewährt und bei den Bestandsaufnahmen anwesend ist.
Entsprechend notwendige Ersatztermine für die Vermessung oder Mauerwerksprüfung müssen gesondert verrechnet werden, wobei hier für die An- und Abfahrtszeit inkl. Terminvereinbarung 1 Stunde je Ziviltechniker mit 120.- EUR exkl. USt angesetzt ist.
Ersatztermine für die Verputz- und Malerarbeiten sind direkt mit der Baufirma gegen Bezahlung zu vereinbaren.
Wir erlauben uns Sie nochmals darauf hinzuweisen, dass die Anwesenheit für diesen Termin verpflichten ist und ersuchen Sie um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei, sollten Sie aus einem wichtigen Grund verhindert sein.
[Bitte geben Sie uns schriftlich oder telefonisch Bescheid, wer die Wohnung für die Arbeiten zugänglich machen wird.]
Mit freundlichen Grüßen